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Freiwilligendienst FSJ und BFD

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)  und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bieten jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Zugleich sind sie eine gute Möglichkeit, ein Berufsfeld kennenzulernen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist auch über 27 Jahren möglich.

Beides sind Freiwilligendienste, die in der Regel am 1. September beginnen und im darauf folgenden Jahr am 31. August enden.

FSJ und BFD bieten:

  • eine Chance, seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder
  • eine Chance, die persönliche Eignung für ein soziales Jahr zu prüfen

Während des FSJ und BFD erhalten die Freiwilligen:

  • Taschengeld
  • Unterkunft und Verpflegung
  • beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld

Die Einsatzfelder können sein:

  • Krankenhäuser
  • Mobile Soziale Pflegedienste
  • Alten- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Behindertenarbeit
  • Sonstige Einrichtungen (z. B. Pfarreien)

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert und aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

fsj-bfd.jugend-im-erzbistum.de

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